Zum Inhalt springen
Demo anfragen

Digitaler Produktpass: Was Fertiger jetzt wissen müssen

Die EU-Ökodesign-Verordnung bringt den Digitalen Produktpass. Was das für die Fertigung bedeutet, welche Branchen betroffen sind und wie Sie sich vorbereiten.

Der Digitale Produktpass (DPP) ist eines der ambitioniertesten Regulierungsprojekte der Europäischen Union. Ab 2027 müssen erste Produktgruppen einen maschinenlesbaren Datensatz mitführen, der Materialzusammensetzung, Herstellungsinformationen und Umweltdaten enthält. Die Grundlage bildet die EU-Ökodesign-Verordnung 2024/1781. Für Fertiger im Mittelstand stellt sich die Frage: Was kommt auf uns zu, wann wird es relevant und wie bereiten wir uns vor? Dieser Artikel ordnet den aktuellen Stand ein und zeigt, warum die digitale Produktionsplanung ein wichtiger Baustein für die DPP-Readiness ist.

Was ist der Digitale Produktpass? Die EU-Ökodesign-Verordnung erklärt

Der Digitale Produktpass ist ein standardisierter, elektronischer Datensatz, der ein Produkt über seinen gesamten Lebenszyklus begleitet – von der Herstellung über die Nutzung bis zum Recycling. Er wird über einen maschinenlesbaren Datenträger (QR-Code oder RFID-Chip) am Produkt zugänglich gemacht.

Die rechtliche Grundlage ist die EU-Ökodesign-Verordnung 2024/1781, die am 18. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Sie ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und erweitert den Geltungsbereich von Energieprodukten auf nahezu alle physischen Waren, die auf dem EU-Markt vertrieben werden.

Ziel ist eine Kreislaufwirtschaft: Verbraucher, Werkstätten, Recyclingunternehmen und Behörden sollen auf Knopfdruck erfahren, woraus ein Produkt besteht, wie es repariert werden kann und wie es am Ende seiner Lebensdauer recycelbar ist.

Zeitplan: Welche Produktgruppen ab wann betroffen sind

Der DPP wird nicht für alle Produkte gleichzeitig verpflichtend. Die EU-Kommission definiert schrittweise produktgruppenspezifische Anforderungen über sogenannte delegierte Rechtsakte:

Zeitplan der DPP-Einführung

ZeitraumProduktgruppeRegelung
Februar 2027BatterienEU-Batterieverordnung 2023/1542
Ab 2027Eisen und StahlÖkodesign-VO, delegierte Rechtsakte
Ab 2027AluminiumÖkodesign-VO, delegierte Rechtsakte
Ab 2028Textilien und SchuheÖkodesign-VO, delegierte Rechtsakte
Ab 2028-2030Elektronik, Möbel, ChemikalienWeitere delegierte Rechtsakte
Noch offenLebensmittelNicht direkt unter Ökodesign-VO

Und die Lebensmittelindustrie?

Lebensmittel fallen nicht direkt unter die Ökodesign-Verordnung. Aber: Die Rückverfolgbarkeitspflichten der EU-Verordnung 178/2002 werden bereits verschärft. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen ab 250 Mitarbeitern zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – inklusive Lieferkettendaten. Und der Handel fordert von seinen Lieferanten zunehmend Transparenz über CO2-Fußabdruck und Herkunft der Rohstoffe. Wer seine Fertigungsdaten heute schon digital erfasst, ist für diese Anforderungen vorbereitet.

Welche Daten muss der DPP enthalten?

Die genauen Datenanforderungen werden für jede Produktgruppe separat festgelegt. Grundsätzlich sieht die Verordnung folgende Informationskategorien vor:

Produktidentifikation und Hersteller

Eindeutige Produktkennung, Herstellerangaben, Fertigungsstandort, Fertigungsdatum und -charge. Für Fertiger bedeutet das: Jede Charge muss eindeutig identifizierbar und einem Fertigungsdatum sowie einer Anlage zuordenbar sein.

Materialzusammensetzung

Welche Materialien und Substanzen sind im Produkt enthalten? Sind besorgniserregende Stoffe (SVHC) verbaut? In der Metallverarbeitung ist das vergleichsweise einfach; in der Lebensmittelproduktion gibt es bereits umfangreiche Deklarationspflichten über die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Umweltdaten und CO2-Fußabdruck

Energieverbrauch bei der Herstellung, Treibhausgasemissionen, Recyclingfähigkeit. Diese Daten erfordern eine lückenlose Erfassung der Fertigungsparameter – welche Anlage lief wie lange, mit welchem Energieverbrauch.

Reparatur- und Recyclinginformationen

Wie kann das Produkt repariert werden? Welche Einzelteile sind austauschbar? Wie wird es am Lebensende korrekt entsorgt? Für die Lebensmittelbranche weniger relevant, aber für Zulieferer im Maschinenbau und der Verpackungsindustrie sehr wohl.

Warum die bestehende Fertigungsdokumentation oft nicht reicht

Viele mittelständische Fertiger dokumentieren ihre Produktion – aber nicht in der Form, die der DPP erfordert. Die typischen Lücken:

  1. 1Chargen-Rückverfolgbarkeit ist lückenhaft. Welche Charge auf welcher Anlage mit welchem Rohstoff produziert wurde, lässt sich oft nur über mehrere Systeme (ERP, Excel, handschriftliche Protokolle) rekonstruieren. Im DPP muss das auf Knopfdruck verfügbar sein.
  2. 2Fertigungszeiten werden nicht anlagengenau erfasst. Der CO2-Fußabdruck eines Produkts hängt davon ab, wie lange welche Anlage lief. Ohne automatische Zeiterfassung pro Auftrag und Anlage fehlt diese Datenbasis.
  3. 3Daten liegen in Insellösungen. ERP, Produktionsplanung, Qualitätssicherung und Wartung arbeiten mit verschiedenen Systemen. Der DPP erfordert einen zusammenhängenden Datensatz pro Produkt – nicht Fragmente aus 5 verschiedenen Datenbanken.
  4. 4Exportformate sind nicht standardisiert. Der DPP muss maschinenlesbar sein und über standardisierte Schnittstellen abrufbar. PDF-Berichte und Excel-Listen reichen nicht aus.

Wie digitale Produktionsplanung die DPP-Vorbereitung unterstützt

Der Digitale Produktpass erfordert keine neue Spezialsoftware – aber er erfordert, dass Fertigungsdaten digital, lückenlos und exportierbar vorliegen. Genau hier setzt eine Feinplanungssoftware an:

  • Lückenlose Auftragshistorie: Jeder Auftrag wird mit Anlage, Start- und Endzeit, eingesetzten Materialien und Chargennummer dokumentiert. Die Rückverfolgbarkeit ist damit auf Knopfdruck gegeben.
  • Automatische Zeiterfassung: Produktionszeiten, Rüstzeiten und Stillstände werden anlagengenau erfasst. Das bildet die Grundlage für die Berechnung des Energieverbrauchs und CO2-Fußabdrucks pro Charge.
  • API-fähige Datenexporte: Produktionsdaten lassen sich über standardisierte Schnittstellen (OData, REST-API) an übergeordnete Systeme exportieren – egal ob DPP-Plattform, Nachhaltigkeitsbericht oder Handels-Portal.
  • Digitale Fertigungssteueurng statt Papierprotokoll: Was heute in Ordnern und Papierprotokollen liegt, wird digital und durchsuchbar. Das spart nicht nur Zeit bei Audits, sondern ist Voraussetzung für jeden standardisierten Produktpass.

Graycon ist kein DPP-Tool und positioniert sich nicht als solches. Aber die Daten, die eine Feinplanungssoftware ohnehin erfasst – Aufträge, Anlagen, Zeiten, Chargen – sind genau die Daten, die der DPP aus der Fertigung braucht. Wer heute seine Fertigungssteuerung digitalisiert, baut gleichzeitig die Datenbasis für künftige Compliance-Anforderungen auf.

5 Schritte zur DPP-Vorbereitung im Mittelstand

Auch wenn Ihr Produkt noch nicht unter die ersten DPP-Pflichten fällt: Die Vorbereitungszeit nutzen lohnt sich. Denn die grundlegenden Anforderungen – digitale Datenerfassung, Rückverfolgbarkeit, Exportfähigkeit – sind auch ohne DPP betriebswirtschaftlich sinnvoll.

  1. 1Bestandsaufnahme der Fertigungsdokumentation. Welche Daten werden heute erfasst? Wo liegen sie? Wie sind sie zugänglich? Identifizieren Sie die Lücken zwischen Ist-Zustand und den DPP-Anforderungen für Ihre Produktgruppe.
  2. 2Chargen-Rückverfolgbarkeit sicherstellen. Jedes Endprodukt muss bis zur Rohstoff-Charge zurückverfolgbar sein. Wenn das heute nicht möglich ist, ist die Digitalisierung der Fertigungsdokumentation der erste Schritt.
  3. 3Fertigungsdaten digitalisieren. Ersetzen Sie Papierprotokolle und Excel-Listen durch ein digitales System, das Auftrags-, Anlagen- und Zeitdaten automatisch erfasst.
  4. 4Schnittstellen prüfen. Können Ihre Systeme Daten über standardisierte Schnittstellen exportieren? Der DPP erfordert maschinenlesbare Formate – kein PDF.
  5. 5Regulatorische Entwicklung beobachten. Die delegierten Rechtsakte der EU-Kommission definieren die konkreten Anforderungen pro Produktgruppe. Verfolgen Sie die Entwicklung für Ihre Branche über die offiziellen EU-Quellen.

Fazit: Der DPP kommt – die Vorbereitung beginnt in der Fertigung

Der Digitale Produktpass ist kein Zukunftsszenario mehr, sondern geltendes EU-Recht. Die ersten Produktgruppen müssen ab 2027 einen DPP mitführen. Weitere werden folgen. Für Lebensmittelproduzenten gibt es noch keinen konkreten Zeitplan, aber die Richtung ist klar: Mehr Transparenz, mehr Rückverfolgbarkeit, mehr digitale Dokumentation.

Die Grundlage für den DPP wird nicht in der Compliance-Abteilung gelegt, sondern in der Fertigung. Wer dort Aufträge, Anlagen, Zeiten und Chargen digital erfasst, hat die Datenbasis – unabhängig davon, welche DPP-Anforderungen die EU-Kommission für seine Branche definiert.

Die Investition in eine digitale Fertigungssteuerung zahlt sich also doppelt aus: heute durch bessere Planung und Transparenz, morgen durch Compliance-Readiness. Mehr zur Rolle von KI in modernen Planungssystemen lesen Sie in unserem Artikel KI in der Produktionsplanung.

Fertigungsdaten digital erfassen

In 20 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Graycon Ihre Fertigungsdaten lückenlos und exportierbar erfasst.

Demo anfragen

Häufige Fragen zum Digitalen Produktpass

Die EU-Ökodesign-Verordnung 2024/1781 tritt schrittweise in Kraft. Erste Produktgruppen wie Eisen, Stahl und Aluminium sind ab 2027 betroffen. Batterien benötigen ab Februar 2027 einen digitalen Batteriepass. Für die Lebensmittelindustrie gibt es noch keinen konkreten Zeitplan, aber die Rückverfolgbarkeitspflichten verschärfen sich bereits.

Die erste Welle der EU-Ökodesign-Verordnung richtet sich an Industrieprodukte. Lebensmittel sind derzeit nicht direkt betroffen. Allerdings steigen die Rückverfolgbarkeitspflichten (EU-Verordnung 178/2002) und Nachhaltigkeitsberichtspflichten (CSRD) auch für Lebensmittelproduzenten. Eine lückenlose digitale Dokumentation wird zum Standard.

Die genauen Anforderungen variieren je nach Produktgruppe. Grundsätzlich umfasst der DPP: Materialzusammensetzung, Herstellungsinformationen, Reparatur- und Recyclinganweisungen, CO2-Fußabdruck und Angaben zur Haltbarkeit. Alle Daten müssen über einen maschinenlesbaren Datenträger (z. B. QR-Code) abrufbar sein.